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Schweigepflicht

Schweigepflicht

Die psychotherapeutische Behandlung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht (laut §7 der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg). 

Das bedeutet, dass die behandelnde Therapeutin oder der behandelnde Therapeut niemandem über Inhalte der Behandlung Auskunft erteilen darf, es sei denn der Patient oder die Patientin bzw. gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter entbinden ausdrücklich von der Schweigepflicht.