Zum Inhalt springen

Beantragung und Kosten einer Psychotherapie

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie ist eine Krankenbehandlung, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen werden, von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen entsprechend anteilig, je nach Versicherungsvertrag. Bitte bringen Sie beim ersten Termin lediglich eine gültige Krankenversicherungskarte mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene Behandlungen können auch darüber hinaus zu Ende geführt werden.

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich PatientIn und TherapeutIn für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer bzw. seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt die Therapeutin oder der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe GutachterIn übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.